Feuerlöscher Ausbildung
Beschreibung: Feuerlöscherausbildung gemäß ASR 2.2
7.2 Unterweisung Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die nach Punkt 7.1 festgelegten Maßnahmen - vor Aufnahme der Beschäftigung, - bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und - danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.