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Brandschutzhelfer

Beschreibung: Ausbildung von Brandschutzhelfern

7.3 Brandschutzhelfer (1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.


Der Brandschutzhelfer ist eine Ausbildung nach DGUV-I205/023 welche einen theoretischen und praktischen Teil enthält. Unter Bezug nehmeder unternehmenspezifischen Aspekte bekommen die Teilnehmer einen Eindruck in ihre Aufgaben und lernen das richtige Verhalten im Schadensfall kennen. Die ausgebildeten Personen werden durch den Betrieb zum Brandschutzhelfer benannt. Rechtsgrundlage bildet hier das Arbeitsschutzgesetz Paragraph 10 Abs. 2 , DGUV-1 Paragraph 22 Abs. 2 und ASR 2.2

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2023-04-23
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