Brandschutzbeauftragter
- Brandschutzbeauftragter gemäß (vfdb 12-09/01, Technische Universität Kaiserslautern)
Portfolio
Flucht und Rettungspläne
Beschreibung Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601:2021-11
Art Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage.
Feuerwehrpläne
Beschreibung Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095:2007-05 beschreiben Sie Ihr Projekt.
Art Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.
Brandschutzhelfer
Beschreibung Ausbildung von Brandschutzhelfern
Art 7.3 Brandschutzhelfer (1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Titel Der Brandschutzhelfer ist eine Ausbildung nach DGUV-I205/023 welche einen theoretischen und praktischen Teil enthält. Unter Bezug nehmeder unternehmenspezifischen Aspekte bekommen die Teilnehmer einen Eindruck in ihre Aufgaben und lernen das richtige Verhalten im Schadensfall kennen. Die ausgebildeten Personen werden durch den Betrieb zum Brandschutzhelfer benannt. Rechtsgrundlage bildet hier das Arbeitsschutzgesetz Paragraph 10 Abs. 2 , DGUV-1 Paragraph 22 Abs. 2 und ASR 2.2
Feuerlöscher Ausbildung
Beschreibung Feuerlöscherausbildung gemäß ASR 2.2
Art 7.2 Unterweisung Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die nach Punkt 7.1 festgelegten Maßnahmen - vor Aufnahme der Beschäftigung, - bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und - danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Brandschutzbeauftragter
Beschreibung Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
Art • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C) • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer) • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw. • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz