Brandschutzbeauftragter
- Brandschutzbeauftragter gemäß (vfdb 12-09/01, Technische Universität Kaiserslautern)
Biete:
Feuerlöscherausbildung gemäß ASR 2.2 nach Terminabsprache
7.2 Unterweisung
Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die nach Punkt 7.1 festgelegten Maßnahmen
- vor Aufnahme der Beschäftigung,
- bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und
- danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich,
zu unterweisen.
Ausbildung von Brandschutzhelfern nach Terminabsprache
7.3 Brandschutzhelfer (1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
- DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
- Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
- Vertrieb und Prüfung sämtlicher Feuerlöscherfabrikate DIN14406,DINEN3,TGL121406
- Vertrieb, Montage hochwertiger Rauchwarnmelder DIN 14676